Dieses öffentliche Schuldnerverzeichnis listet Schuldner(innen) auf, welche durch konkludentes Handeln Schadenersatzleistungen nicht ausgeglichen haben, basierend auf wirksam übermittelte Schadenersatzverträge i.V.m. Allgemeinen Handlungs - und Geschäftsbedingungen Stand 09/2014 , modifiziert 11/2015.
Durch Abschaffung der Staatshaftung haftet jede(r) Bedienstete eigenverantwortlich mit seinem Vermögen, seiner persönlichen Freiheit, seinem eigenen Fleisch und Blut, daher besteht für alle Bediensteten eine Diensthaftpflichtversicherung.
Darüber hinaus ist jede(r) Bedienstete grundrechteverpflichtet und dem Grundrechtsträger nach Ius Cogens durch Garantenstellung verpflichtet, dies ergibt sich auch aus dem zu leistetem Diensteid.
Die Grundrechteberechtigung folgt aus den Menschenrechten und den Bürgerrechten, durch Willenserklärung / Proklamation und den Abstammungsnachweisen nach RuSTaG 22.07.1913 [Staatsangehörigkeitsausweis], somit nach Ius Cogens und Ius Sanguinis.
Artikel 5 des EGBGB kommt in Anwendung